Anfahrtspauschale
Um Ihnen einen Service bei Ihnen vor Ort anbieten zu können, sind wir gezwungen, Ihnen für unsere An- und Abfahrt Kosten in Rechnung zu stellen. Diese Kostenpauschale wird grundsätzlich einmal pro Auftrag berechnet. Sind zur Auftragserfüllung mehrere An- und Abfahrten nötig aus Gründen, die Sie nicht zu verantworten haben, bleibt es bei einer einmaligen Berechnung.
Die Anfahrtskosten (netto, zzgl. MwSt) sind folgendermaßen gestaffelt:
- Zone 0 = Kunden ansässig in der Gemeinde Wabern
= 0 € - Zone 1 = Kunden ansässig in den Gemeinden Fritzlar, Felsberg, Homberg (Efze) und Borken (Hessen)
= 5 € - Zone 2 = Kunden ansässig in einem 20km-Radius um den Firmensitz (siehe Grafik)
= 12€ - Zone 3 = Kunden ansässig in einem 40km-Radius um den Firmensitz (siehe Grafik)
= 20€ - Zone 4 = Kunden ansässig bundesweit
= auf Anfrage