Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Allgemeines

Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Jede Bestellung bedarf einer schriftlichen Bestätigung. Das­selbe gilt für telefonische oder mündliche Abmachungen und Zusicherungen. Bei Lieferung innerhalb von 30 Tagen gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen diese Bedingungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns nicht verbindlich, selbst wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. In allen Fällen findet das geltende Recht in der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  1. Angebot und Lieferumfang

Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Abbildungen, Zeich­nungen, Maße, Gewichte sowie Kata­logangaben und –abbildungen usw. sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Insbesondere bleiben Änderungen, die dem technischen Fortschritt oder der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen dienen, vorbehalten.

  1. Preisberechnung

Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet; dies gilt auch für die in der Katalog-Preisliste ausgewiesenen Preise. Die Preise gelten freibleibend ab Lager von SEK Brandschutz ausschließlich Abfertigung, Verpackung, Fracht, Porto, Aufstellung, Montage und Versicherung. Die Preise werden in EUR (€) gestellt, alle Preisangaben verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Bei unvorhergesehenen Ereignissen sowie mit rückwirkender Kraft eintretenden Materialpreis- und Lohnerhö­hungen bleiben Nachberechnungen auch für bereits ausgeführte Lieferungen vorbehalten. Anzahlungen und Vorausleistungen sind ohne Einfluss auf die Preise. Sie werden gutgeschrieben und mit dem sich endgültig ergebenden Gesamtpreis verrechnet.

  1. Zahlungsbedingungen

Kundendienstleistungen sind sofort nach Rechnungserstellung in bar und ohne Abzug fällig. Sollte von dem Besteller bei Kundendienstleistungen eine separate Rechnungserstellung verlangt werden, so kann SEK Brandschutz eine Bearbeitungsgebühr erheben. Rechnungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen ohne Abzug zahlbar, soweit kein anderes Zahlungsziel vereinbart wird. Alle Zahlungen sind unabhängig vom Eingang der Ware und unbeschadet des Rechts der Män­gelrüge innerhalb der o.g. Fristen zahlbar. Der Besteller darf weder mit von SEK Brandschutz nicht anerkannten Gegen­forderungen aufrechnen, noch steht ihm ein Zurückhaltungsrecht zu. Die Annahme von unbaren Zahlungsmitteln (Schecks, Giro Card, Kreditkarte, PayPal usw.) bleibt in jedem Fall vorbehalten und erfolgt nur zahlungshalber, jedoch nicht an Erfüllungsstatt und ohne Gewähr für Protest. Zielüberschreitungen berechtigen SEK Brandschutz zur Berechnung von Verzugszinsen. Es werden in diesem Falle 5% Zinsen mehr berechnet, wie diese uns selbst von den Banken angelastet werden. Die Geltendmachung eines höhe­ren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höhe­ren Ver­zugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzu­weisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist. Nach Ablauf von vier Wochen werden die Beträge ohne weitere Mahnung entweder durch Nachnahme oder per Lastschrift eingezogen. Diskontspesen gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die geeignet sind die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, so werden sämtliche Forderun­gen ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel fällig. Derartige Umstände berechtigen SEK Brandschutz ferner, noch ausstehende Leis­tungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen sowie nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von allen bestehenden Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Verzugsfolgen treten auch ohne besondere Mahnung bei Überschreitung des ver­einbarten Zahlungsziels ein. Bei Aufträgen unter 50,- EUR netto kann SEK Brandschutz eine Bearbeitungspauschale in angemessener Höhe in Rechnung stellen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn er seine gesamten Verbindlichkei­ten aus den Lieferungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Besteller bezeichnete Warenlieferungen bezahlt wird. Bei lau­fender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforde­rung von SEK Brandschutz. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen zu veräußern. Verpfändungen oder Sicher­heitsübereignungen sind ihm untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung seiner Rechte durch Dritte hat der Besteller SEK Brandschutz unverzüglich zu benachrichtigen. Veräu­ßert der Besteller die gelieferte Ware, so tritt er jetzt schon bis zur Tilgung aller Forderungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Neben­rechten an SEK Brandschutz ab. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretungen seinen Unterbestellern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung seiner Rechte erforderli­chen Auskünfte zu geben.

  1. Lieferfrist

Zugesagte Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Bei Lieferverzug sind Schadenersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt grundsätzlich die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Verzug tritt nicht ein, bevor SEK Brandschutz eine schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist hat verstreichen lassen. Alle Betriebsstörungen. die mittelbar oder unmittelbar die Lieferfähigkeit beeinträchtigen, berechtigen uns entweder zur Nachholung der Lieferung nach Behebung der Störung oder zum völligen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag. Bei Auftragsänderungen, die von dem Besteller nach Auftragsbestätigung gewünscht oder von uns nach Einwilligung vollzogen werden, verlängern die angegebene Lieferfrist im angemessenen Rahmen. Montagen/Aufstellungen müssen, auch wenn sie von uns vorgenommen werden, nicht innerhalb der Lieferfrist erfolgen. Teillieferungen sind zulässig. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, inkl. etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende An­sprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme-/Schuldnerverzug gerät. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

  1. Gefahrübergang und Versand

SEK Brandschutz sendet stets auf Kosten und Gefahr des Bestellers, auch bei Franko-Lieferungen. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung unser Lager verlassen hat. Vom gleichen Zeitpunkt an haftet der Besteller für Schäden, die gegenüber Dritten entstehen können. Ist die Ware versandbereit und verzö­gert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbe­reitschaft auf den Besteller über. Verpackung, Versandweg, Versandart und Auswahl der Versandmittel werden unter Ausschluss der Haftung und ohne Gewähr im Ermessen von SEK Brandschutz festgelegt und vorgenommen. Nach Möglichkeit wird immer der schnellste und günstigste Versand veranlasst.

  1. Gewährleistungsansprüche und Verjährung

SEK Brandschutz haftet für Lieferungen und Leistungen nur bei unverzüglicher Rüge, d. h. innerhalb 5 Tagen nach Empfang der Ware/Leistung bzw. bei verbor­genen Mängeln nach Entdeckung des Mangels, und unter Ausschluss weiterer Ansprüche unbeschadet § 9 dieser AGB. Mängel müssen schriftlich gerügt werden. Eine etwaige Unvollständigkeit der Lieferung ist sofort bei Empfang der Sendung zu beanstanden. Alle Rügen sind an SEK Brandschutz selbst und nicht an etwa­ige Mitarbeiter im Innen- oder Außendienst zu richten. Ist die Ware infolge von Material- und Verarbeitungs­fehlern mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so sind wir verpflichtet, sie nach unserer Wahl entweder auszubessern oder kostenlos durch einwandfreie Ware zu ersetzen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Besteller/ein Dritter die Ware nicht verändert hat. Ferner wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die z. B. durch unsach­gemäße oder ungeeignete Verwendung, Behandlung, Lagerung, Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte sowie durch natürliche Abnut­zung entstanden sind. Der Nachweis hierfür obliegt dem Besteller. Schadenser­satzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendma­chung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt davon unberührt. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der Haftungsbe­schränkung uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsge­hilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags­verletzungen sowie Arglist unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abge­geben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Eigenschaften der Ware sind nicht zugesichert, außer wir erklären dies ausdrücklich schriftlich. Kataloge, Prospekte und andere Werbeunterlagen enthalten keine Zusicherungen. Weitere Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Der Besteller hat uns die Ware kostenfrei zurückzusenden. Die Gewährleistungsansprüche verjähren bei neuen Sachen in zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen in einem Jahr ab Erhalt der Ware.

  1. Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche des Bestellers aus Unmöglichkeit der Leistung, fehlerhafter Lieferung, Pflichtverletzung, unerlaubter Handlung, Verzug sowie sonstigen Gründen, insbesondere auch Ansprü­che auf Ersatz von Folgeschäden, werden unbeschadet der in § 8 genannten Ansprüche ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SEK Brandschutz oder unserer Erfüllungsgehilfen. Sonstige Schadenersatzansprü­che, die der Besteller gegen SEK Brandschutz oder unsere Erfüllungsgehilfen hat, sind auf den Wert des Liefergegenstandes beschränkt.

  1. Wartung von Feuerlöschgeräten

SEK Brandschutz unterhält einen Prüfdienst. Die Prüfer von SEK Brandschutz bescheinigen in einem Prüfbericht und/oder auf einem Prüfanhänger, dass die gewarteten Geräte nach Abschluss der Prüfung einsatzbereit sind. Prüfgebühren werden gesondert vereinbart. Füll- oder Treibmittel und Ersatzteile werden zum jeweiligen Listenpreis geliefert. Weisen Geräte nach der Wartung Fehler auf oder funktionieren sie nicht oder mangelhaft und hat der Prüfer diese Fehler oder Mängel nachweisbar verschuldet, so haftet SEK Brandschutz wie folgt: Wir haben die Geräte nach unserer Wahl kostenlos nachzubessern oder schadhafte Teile kostenlos auszutauschen. Ausgeschlossen sind außerdem sonstige Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden. Die Haftung entfällt ferner, wenn der Mangel des Gerätes uns nicht unverzüglich nach seiner Feststellung schriftlich mitgeteilt wird; wenn ein Gerät von Personen überprüft oder behandelt wurde, die uns nicht angehören; wenn Bedienungs- oder Behandlungsvorschriften für das Gerät, die Füllung oder Zubehör nicht beachtet wur­den.

  1. Gewerbliche Schutzrechte, Geheimhaltung

Für von uns bereitgestellte Zeichnungen, Lithographien, Muster, Abbildungen usw. behalten wir uns das Eigentum und alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Der Besteller darf sie nur in der vereinbarten Weise nutzen. Ohne unsere schriftliche Zustimmung darf er die Vertragsgegenstände nicht selbst produzieren oder produzieren lassen. Sofern wir Erzeugnisse nach von dem Bestel­ler uns überlassenen Zeichnungen, Mustern usw. liefern, haftet dieser dafür, dass durch unsere Herstellung oder Lieferung gewerbliche Schutzrechte und sonstige Rechte Dritter nicht verletzt wer­den. Alle aus solchen Rechtsverletzungen entstehenden Schäden werden uns von dem Besteller ersetzt. Nicht offenkundiges Wissen, welches der Besteller aus der Geschäftsverbindung mit uns erlangt hat, ist Dritten gegenüber geheim zu halten.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis sowie Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist Wabern.

  1. Abbestellungen und Vertragsrücktritt

Bei Abbestellung sind 25% des Bruttolistenpreises vom Besteller zu zahlen. Der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Besteller ist zulässig. Das Rück­trittsrecht des Bestellers entfällt, sofern die bereitgestellte Ware speziell für ihn gefertigt wurde.

  1. Sonstiges und salvatorische Klausel

Der Besteller kann ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SEK Brandschutz seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht auf Dritte übertragen. Um eine reibungslose Abwicklung der Aufträge und der Geschäftsbeziehung zu gewährleisten, erklärt sich der Besteller mit der Speicherung seiner Daten durch uns gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Daten- schutzerklärung für einverstanden. Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser AGB oder der Datenschutzerklärung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages oder der übrigen Bedingungen nicht berührt. Beide Parteien werden sich bemühen, eine neue Regelung zu finden, die dem wirt­schaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt.

Sie können sich unsere aktuellen AGB auch als PDF-Datei herunterladen. Diese Datei enthält auch unsere Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten in unserem Unternehmen.